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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – Cotive GmbH (Cotive)

Damit die AGB wirksam sind, müssen Sie in den entsprechenden Vertrag für den Endkunden integriert werden. Bei uns finden Sie den Verweis in Form eines Links auf den geschäftlichen Dokumenten.

  • §1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Cotive erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Cotive sie schriftlich bestätigt.

  • §2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Cotive sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Cotive.

  • §3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.

(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Cotive an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

(3) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Cotive genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(4) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Neu-Isenburg. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.

(5) Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Dienstleistungen sind nicht skontierfähig.

(6) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung von Cotive. Diskont, Wechselspesen und –kosten trägt der Käufer.

(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Cotive berechtigt, Verzugszinsen mit 5% pa. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

(8) Rechnungen von Cotive gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

(9) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von Cotive anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • §4 Versand

(1) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. W ird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch Cotive nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

  • §5 Beistellung von Sachen

(1) Werden Cotive Geräte oder sonstige Waren zwecks Bearbeitung, Reparatur, Umbau, Anpassungen oder zu sonstigen Zwecken vom Kunden zur Verfügung gestellt, haftet Cotive nicht für den Verbleib der Sachen. Dem Kunden steht es frei, die Sachen in angemessenen Umfang zu versichern.

  • §6 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung von Cotive verzeichnet sind, sind unverbindlich.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von Cotive die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Cotive oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Cotive auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Cotive, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinzuschieben oder wegen des noch erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sofern sich Cotive wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Cotive, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

(4) Cotive ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  • §7 Gefahrenübergang, Transportversicherung

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Cotive verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Cotive unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

(2) Cotive schließt vor Versand der Waren eine Trans- portversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf die Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transport- gesellschaft sowie der Verkäufer anzuzeigen (vgl. §60 ADSp). Cotive übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der Transportversicherung.

  • §8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum von Cotive (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (ein- schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Cotive ab.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Cotive hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

(4) Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- verfahren erlöschen das Recht zur Weiteräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und von Cotive auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an Cotive abgetreten.

  • §9 Gewährleistung

(1) Cotive gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Cotive nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

(2) Der Käufer muss von Cotive Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Transportschäden siehe § 7 AGB).

(3) Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an Cotive zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an Cotive durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Cotive diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reise- kosten zu den Standardsätzen von Cotive zu bezahlen sind.

(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(5) Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle aus- geschlossen.

  • §10 Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertrags- verletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und uner- laubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cotive, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

  • §11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts- beziehungen zwischen Cotive und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Langen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

(Stand: 01.10.2020)